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Residencia - Aufenthaltsgenehmigung
( ein kleiner Leitfaden )

Eine ständige Aufenthaltsgenehmigung bekommt man nicht. Als erstes wird die Residencia provisional ausgegeben. Diese beinhaltet noch keine Cedula ( Personalausweis ) und ist nur 6 Monate gültig. Die Voraussetzung um in der Dominikanischen Republik leben und arbeiten zu können, ist die Cedula ( Cedula Identificacion Personal ). Die Residencia Permanente kann dann ein bis eineinhalb Jahre nach Erhalt der Residencia Provisional beantragen bzw. erworben. Diese gilt nach Stand Februar '99 für 3 Jahre und kann danach in Santo Domingo bei der Migracion ( Einwanderungsbehörde ) problemlos verlängert werden.

Sollte man die Residencia über die Botschaft erwerben, benötigt man folgende Dokumente:

1) Antrag:  Adressiert muß der Antrag an das Außenministerium sein und eine Person mit Wohnsitz in der Dominikanischen Republik, eine Körperschaft mit Niederlassung im Inland oder ein Unternehmen müßen diesen unterzeichnen.

Folgende Angaben muß der Antrag enthalten:
a) Name, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit des Anragstellers
b) Verwandter oder Bekannter in der Dominikanischen Republik, der sich während des ganzen Aufenthaltes in der Dominikanischen Republik befindet
c) Eine Person die unterschreibt muß ihren Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und die Tätigkeit im Inland angeben, sowie ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.
d) Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, muß der Antrag auf einem Bogen des Geschäftsleiters, mit Angabe einer stellung, unterschrieben werden.
e) bei Minderjährigen muß der gesetzliche Vertreer unterschreiben

2) Vordruck 509 - REF und eine 20 RD$ Gebührenmarke von Rentas Internas.
Für Staatsbürger der USA, Spanien, Mexiko, Italien, Norwegen und Panama ist das Visum kostenlos.

3) Führungszeugnis
Dieses muß von der zuständigen Behörde des Wohnsitzes des Antragstellers ausgestellt und durch das entsprechende Konulat beglaubigt werden.

4) Gesundheitszeugnis
Ausgestellt von einem Arzt seines Wohnsitzes. Bei einem bereits mehr als 3monatigem Aufenthalt in der Dominikanischen Republik kann dazu ein Vordruck von Rentas Internas mit einer Gebührenmarke  RD$ 1,25 verwndet werden und muß vom zuständigen, dominikanischen Konsulat beglaubigt werden.

5) Arbeitsvertrag
Abgeschlossen mit einem in der Dominikanisvhen Republik niedergelassenen Unternehmen und beglaubigt von einem Notar. Zusätzlich muß eine Bescheinigung beigelegt werden,woraus hervorgeht, dass nicht genug qualifiziertes Fachpersonal im Inland vorhanden ist und die Arbeit des Antagstellers für das Unternehmen unentbehrlich ist.

6) Zahlungsfähigkeitsnachweis
Wenn der Abtragsteller in der Dominkanischen Republik nicht arbeiten will, muß er seine Zahlungsfähigkeit mit Dokumenten nachweisen. Zahlungsfähigkeitnachweise ausländischer Herkunft müssen vom zuständigen dominkanischen Konsulat beglaubigt sein.

7) 3 Passbilder

8) Geburtstsurkunde
Gebürtige Dominikaner brauchen eine Beglaubigung durch die Oficina Central de Estado Civil

9) wenn der Antrag ein Visum für Ehegatten miteinschließt
a) Heiratsurkunde beglaubigt durch das Standesamt oder zuständige Konsulat
b) Beglaubigtes Führungszeugnis des Ehegatten
c) Geburtsurkunde des Ehegatten, beglaubigt durchs Standesamt, wenn es sich um einen Dominkaner handelt
d) Wohnsitzbescheinigung aus der der Wohnsitz in der Dominikanischen Republik hervorgeht, beglaubigt durch die Direccion General de Immigracion

10) wenn der Antrag ein Visum für minderjährige Kinder miteinschließt
a) Geburtsturkunde der Kinder beglaubigt durch ein zuständiges dominkanisches Konsulat
b) wenn es sich um Kinder von Dominkanern handelt, Geburtsturkunde des Vaters oder der Mutter beglaubigt durch die Oficina Central del Estado Civil
c) Vollmacht an einen Familienangheörigen mit Wohnsitz in der Dominkanischen Republik zur Ausübun der elterlichen Gewalt, falls die Eltern keinen Wohnsitz in der Dominikanischen Rebublik haben
d) falls die Eltern einen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik haben, eine Wohnsitzbescheinigung ausgestellt durch die Direccion General de Immigracion

Sollte man die Residencia über eine Anwatskanzlei beantragen, benötigt man folgendes:

6 Passbilder (Frontansicht 2x2), 2 Passbilder Seitenansicht
zusätzliche Dokumente: Heiratsurkunde, Kapitalnachweis, Bescheinigung über die Gründung einer Firma, Nachweis über den Erwerb / Besitz von Immobilien oder Grundstücken, Nachweis von Bauvorhaben, Kontoauszüge usw. 2 Originalgeburtsurkunden beglaubigt duch das zuständige Standesamt Komplette Kopie des Reisepasses

Zusätzliche Anmerkung: Antragschreiben im Original plus 6 Kopien; andere Unterlagen im Original plus 5 Kopien; der Reisepass muß noch mindestens eine Gültigkeit von 3 Monaten haben

ACHTUNG! Unvollständige Anträge werden nicht angenommen

Hinweis des Autors: Da sich die maßgebliche Gesetzgebung immer wieder ändert, ist dieser Artikel nur als Leitfaden zu betrachten! Auch hat der Artikel kein Anrecht auf Vollständigkeit, welches sich aus der aktuellen Gesetzgebung begründet!

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Artikel erstellt von: Michi am 20.03.2006



 


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